Pressemitteilung
24.05.2023
Pressestatement des FNB Gas zum Entwurf der EnWG-Novelle für das Wasserstoff-Kernnetz
Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) begrüßen die Initiative der Bundesregierung, jetzt die regulatorischen, kartellrechtlichen und netzplanerischen Grundlagen für die Entwicklung des Wasserstoff-Kernnetzes zu schaffen. Die Regelungen sind ein zentraler Schritt für den Aufbau einer deutschlandweiten Wasserstoffinfrastruktur, die den Marktteilnehmern Planungs- und Investitionssicherheit bieten sollen.
„Der heute beschlossene Entwurf der EnWG-Novelle schafft für die Fernleitungsnetzbetreiber die nötigen kartellrechtlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür, ein deutschlandweites Wasserstoff-Kernnetz vorzulegen. Daran werden wir jetzt mit Hochdruck arbeiten, damit die Realisierung eines effizienten und ausbaufähigen Kernnetzes nach Inkrafttreten des Gesetzes noch in diesem Jahr beginnen kann,“ erklärt Barbara Fischer, Geschäftsführerin des FNB Gas.
Die aktuellen Vorschläge im Gesetzentwurf adressieren bereits erste wichtige Fragen der Finanzierung des Kernnetzes: Einerseits deutschlandweit einheitliche Netzentgelte, um allen Transportkunden von Anfang an die gleichen Zugangsbedingungen und Transportentgelte zu sichern. Andererseits eine Deckelung der Entgelte, da ansonsten aufgrund der erst zu schaffenden Infrastruktur und der anfänglich geringen Zahl von Netznutzern, so genannte Ankerkunden, prohibitiv hohe Netzentgelte einen Markthochlauf von Wasserstoff verhindern würden. Zahlreiche Fragen sind aber noch ungeklärt und müssen zeitnah erarbeitet und in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden. „Wichtig ist es, dass wir bis zur Bestätigung des Kernnetzes auch ein kapitalmarkfähiges Finanzierungsmodell vorliegen haben, dass es den Netzbetreibern ermöglicht, die Vorfinanzierung zum Aufbau des Kernnetzes zu stemmen,“ ergänzt Dr. Thomas Gößmann, Vorstandsvorsitzender des FNB Gas.
Zudem begrüßen die FNB ausdrücklich die Ankündigung des BMWK, dass bis Ende des Jahres in einer zweiten Stufe eine umfassende Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung im EnWG verankert werden soll. Die Fernleitungsnetzbetreiber hatten diesbezüglich bereits im September 2022 im Rahmen des Wasserstoffberichtes nach § 28q EnWG entsprechende Vorschläge vorgelegt.