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Compliance

Compliance ist fester Bestandteil unseres Unternehmensalltags

Unter Compliance verstehen wir die Summe aller unternehmerischen Maßnahmen, um verantwortliches und rechtstreues Verhalten bei ONTRAS zu gewährleisten, das heißt, den geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sowie unseren internen Regelungen zu entsprechen.

ONTRAS verfügt über ein seit vielen Jahren etabliertes Compliance-Management-System mit Compliance-Verantwortlichen, regelmäßigen Schulungen sowie einer Unternehmenskultur, die Compliance-gerechtes Verhalten fördert und fordert. Aus Überzeugung halten wir uns an die geltenden Vorgaben. Unser für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geltendes internes Regelwerk schafft dabei den Rahmen für verantwortungsvolles Handeln.

Durch die Einhaltung von Compliance-Richtlinien leisten wir zudem einen aktiven Beitrag zur Erfüllung unserer Netzbetreiberaufgaben.

Auch von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass diese integer sind und sich rechtstreu verhalten. Die Compliance-Anforderungen, die wir an unsere Geschäftspartner stellen, haben wir in unserem Geschäftspartner-Verhaltenskodex zusammengefasst.

Compliance entlang der Lieferkette

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), welches seit dem 01.01.2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten gilt, soll eine Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage gelingen. 

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten -abgestuft nach den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten, je nachdem, ob es sich um den eigenen Geschäftsbereich, einen unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer handelt.

Bei ONTRAS treffen wir gemeinsam mit unseren Menschenrechtsbeauftragten die erforderlichen Sorgfaltsvorkehrungen nach dem LkSG.

Compliance-Meldungen / Hinweise

ONTRAS verfügt über ein Beschwerdeverfahren, über welches interne und externe Personen ONTRAS auf Fehlverhalten und Gesetzesverstöße bzw. einen diesbezüglichen Verdacht, aber auch auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in den Lieferketten hinweisen können. 

Einen Überblick über unser Beschwerdeverfahren finden Sie in der Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren von ONTRAS

Alle Hinweise und Meldungen werden mit größtmöglicher Vertraulichkeit behandelt. 
 
 

Diese Meldewege können Sie für Compliance-Meldungen/Hinweise nutzen:
 

E-Mail

Unsere Compliance-Verantwortlichen erreichen Sie unter: compliance@ontras.com

Bitte nutzen Sie diesen Meldeweg auch, um Meldungen nach dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG)* vorzunehmen. 
 

*Der Bund hat zudem beim Bundesamt für Justiz eine zentrale Externe Meldestelle eingerichtet. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz.

Meldeformular

Meldeformular-Compliance  (auch geeignet für anonyme Meldungen)
Gern können Sie für Ihre Hinweise und Meldungen auch unser Meldeformular-Compliance nutzen - insbesondere, wenn Sie anonym melden möchten.

Bitte nutzen Sie diesen Meldeweg auch, um Meldungen nach dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG)* vorzunehmen. 
 

*Der Bund hat zudem beim Bundesamt für Justiz eine zentrale Externe Meldestelle eingerichtet. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz.

Meldungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Für Meldungen nach dem LkSG stehen Ihnen sowohl die Meldung an compliance@ontras.com als auch das Meldeformular-Compliance zur Verfügung.

Zusätzlicher Meldeweg: Meldungen nach dem LkSG können Sie auch direkt an unsere Menschenrechtsbeauftragten richten: Menschenrechte@ontras.com
 

→ Meldungen nach dem LkSG

Meldungen bei Verdacht von menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflichtverletzungen durch ONTRAS oder deren unmittelbare und mittelbare Mehrheitsbeteiligungen oder deren Zulieferer

  • Menschenrechtliche Pflichtverletzungen sind u. a Ungleichbehandlung, Kinderarbeit, Sklaverei, Missachtung des geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzes, widerrechtliche Zwangsräumung oder widerrechtlicher Entzug von Land und Lebensgrundlagen.
  • Umweltbezogene Pflichtverletzungen sind u. a. die Produktion und Verwendung von verbotenem Quecksilber oder Chemikalien und die nicht umweltgerechte Handhabung oder Entsorgung von Abfällen. 

Ihr Kontakt bei ONTRAS

Dr. Bettina Lucke
Dr. Bettina Lucke
Compliance‑Verantwortliche compliance@ontras.com
Pierre Scheller
Pierre Scheller
Menschenrechtsbeauftragter menschenrechte@ontras.com
Franziska Schiele
Franziska Schiele
Menschenrechtsbeauftragte menschenrechte@ontras.com

Wichtige Unterlagen

Geschäftspartner Verhaltenskodex
pdf / 1.21 MB
Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren von ONTRAS
pdf / 167.65 KB