Kapazitätsberechnung
Darlegung der Kapazitätsberechnungsmethode zur Erfüllung von Ziff. 3.1.2. lit m) Verordnung (EU) 2024/1789
Die Ermittlung der technischen Kapazität des ONTRAS-Netzes erfolgt mindestens einmal im Jahr auf der Grundlage des bestehenden Netzes und bestehender technischer und vertraglicher Rahmenparameter.
Die vertraglichen Rahmenparameter sind insbesondere die mit angrenzenden Netzbetreibern und Netzanschlusskunden vereinbarten Mindest- und Maximaldrücke und Übergabekapazitäten. Die technischen Rahmenparameter sind insbesondere Leitungseigenschaften wie Durchmesser, Druckstufe und Rohrrauigkeit, sowie Leistungsparameter von Verdichterstationen und weiteren Anlagen wie Gas-Druck-, Regel- und Messanlagen (GDRMA).
Zur Ermittlung der technischen Kapazität des ONTRAS-Netzes wird das bestehende Leitungssystem in einzelne Leitungsabschnitte aufgeteilt. Leitungsabschnitte sind Rohrstücke mit auf der Gesamtlänge gleich bleibenden Attributen, wie z. B. Durchmesser. Sie beginnen oder enden bei einem Wechsel der Attribute und an jedem abzweigenden Leitungsabschnitt. Hierdurch entsteht ein Netzmodell bestehend aus Leitungen und aller relevanten Anlagen wie Verdichterstationen. In diesem Netzmodell werden der Volumenstrom und der Druckverlust in jedem Leitungsabschnitt unter verschiedenen Lastszenarien bei Beachtung des 1. und 2. Kirchhoffschen Gesetzes unter Anwendung eines iterativen Näherungsverfahrens berechnet.
Bei der turnusmäßigen Berechnung des Kapazitätsmodells zum Anfang eines jeden Jahres werden verschiedene Lastflussszenarien betrachtet. Hierbei werden unter anderem die Abnahmemengen der Ausspeisepunkte temperaturabhängig variiert und unterschiedlichen Nutzungen der Einspeisepunkte gegenübergestellt. Unterjährige Anfragen nach zusätzlicher Kapazität werden mit dem aktuellen Netzmodell und den relevanten Lastflussszenarien geprüft.
Sollten die vertraglichen und technischen Randbedingungen unter den verschiedenen Lastflussszenarien nicht verletzt werden, kann die technische Kapazität an den Ein- und Ausspeisepunkten als feste frei zuordenbare Kapazität (FZK) ausgewiesen und vermarktet werden. Sofern vertragliche oder technische Randbedingungen verletzt werden, ist es erforderlich, FZK an einer geeigneten Stelle zu reduzieren oder die angefragte Kapazität als dynamisch zuordenbare Kapazität (DZK) oder bedingt feste frei zuordenbare Kapazität (bfzK) auszuweisen.